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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alltagshilfe mit Herz · Katja Kamm

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Alltagshilfe mit Herz - Katja Kamm

Stand: 27.04.2026

Diese AGB sind als Entwurf für die vertragliche Verwendung mit Kundinnen und Kunden von Alltagshilfe mit Herz vorgesehen. Sie sollten zusammen mit dem individuellen Dienstleistungsvertrag, der Kostenauflistung, etwaigen Abtretungserklärungen und den Leistungsnachweisen verwendet werden.

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartnerin ist Alltagshilfe mit Herz, Katja Kamm, Gartenstraße 4, 64521 Groß-Gerau, Telefon: +49 179 5590367, E-Mail: kontakt@alltagshilfemitherz.eu, nachfolgend ’Leistungserbringerin’ genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über alltagsunterstützende, betreuende und haushaltsnahe Dienstleistungen, die zwischen der Leistungserbringerin und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend ’Leistungsnehmer’ genannt, geschlossen werden.

Abweichende Vereinbarungen im individuellen Dienstleistungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsangebot und Leistungsumfang

Die Leistungserbringerin bietet unterstützende Dienstleistungen im Alltag, im Haushalt, im Bereich Betreuung sowie zur Entlastung von Pflegepersonen an. Die konkrete Leistung richtet sich ausschließlich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag, der Kostenauflistung und den jeweils gegengezeichneten Leistungsnachweisen.

Leistungsbeispiele können insbesondere sein: Unterstützung im Alltag, Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Betreuung, Entlastung pflegender Angehöriger sowie weitere im Einzelfall vereinbarte Leistungen.

Medizinische Behandlungspflege, ärztliche Leistungen, therapeutische Leistungen, Notfallversorgung oder Leistungen, die eine besondere behördliche oder berufsrechtliche Zulassung erfordern, werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

§ 3 Vertragsschluss und Erstgespräch

Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Flyern oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Vertrag kommt in der Regel nach einem persönlichen Erstgespräch vor Ort beim Leistungsnehmer zustande. Inhalt, Umfang und Häufigkeit der Leistungen werden individuell auf den Bedarf des Leistungsnehmers abgestimmt.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten den Dienstleistungsvertrag bzw. die entsprechenden Vertragsunterlagen unterzeichnet oder anderweitig verbindlich bestätigt haben.

§ 4 Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Leistungsnehmers

Der Leistungsnehmer stellt alle Informationen zur Verfügung, die für eine sichere, sachgerechte und vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Informationen zu Mobilität, Hilfebedarf, Pflegegrad, besonderen Risiken, relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, Kontaktdaten von Pflegepersonen oder Notfallkontakten gehören.

Der Leistungsnehmer sorgt dafür, dass die vereinbarten Leistungen am Einsatzort sicher und zumutbar erbracht werden können. Hierzu gehört insbesondere ein sicherer Zugang zur Wohnung, die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel, soweit diese für die vereinbarte Leistung erforderlich sind, sowie die Information über besondere Gefahrenquellen.

Ändern sich relevante Umstände, insbesondere Gesundheitszustand, Pflegegrad, Hilfebedarf, Ansprechpartner, Notfallkontakte oder Zugangsmöglichkeiten, informiert der Leistungsnehmer die Leistungserbringerin unverzüglich.

§ 5 Leistungserbringung, Termine und Leistungsnachweise

Die Leistungen werden nach individueller Vereinbarung vor Ort beim Leistungsnehmer erbracht. Einsatzorte und Leistungsgebiet richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den organisatorischen Möglichkeiten der Leistungserbringerin.

Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert und vom Leistungsnehmer oder einer hierzu berechtigten Person gegengezeichnet. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Pflegekassen, Abrechnungsstellen und zur Rechnungsstellung.

Die Dokumentation erfolgt zunächst in Papierform. Eine spätere digitale Dokumentation bleibt vorbehalten, sofern die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die organisatorische Leistungsdokumentation verbleibt bei der Leistungserbringerin. Gesetzliche Auskunfts-, Einsichts- und Datenschutzrechte des Leistungsnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Vergütung, Kostenauflistung und Wegepauschale

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Kostenauflistung, die dem Vertrag als Anlage beigefügt wird. Die Preise können feste Leistungspreise und eine Wegepauschale enthalten.

Die Kostenauflistung ist Bestandteil des Vertrags. Preisänderungen, insbesondere jährliche Anpassungen, werden dem Leistungsnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Für bereits fest vereinbarte Leistungen gelten die im Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

[Anlage 1: Kostenauflistung wird gesondert vereinbart.]

§ 7 Abrechnung und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Leistungen und den gegengezeichneten Leistungsnachweisen.

Bei Selbstzahlern wird der vollständige Rechnungsbetrag privat abgerechnet.

Bei Leistungsnehmern mit Pflegegrad kann die Abrechnung - soweit die Voraussetzungen vorliegen und die erforderlichen Erklärungen vorliegen - anteilig über die zuständige Pflegekasse und anteilig gegenüber dem Leistungsnehmer erfolgen. Der Eigenanteil ist vom Leistungsnehmer zu tragen.

Nach den aktuellen Angaben erfolgt die Rechnungsstellung über eine Abrechnungsstelle, insbesondere opta data. Die Leistungserbringerin ist berechtigt, zur Abrechnung und Zahlungsabwicklung erforderliche Daten an die beauftragte Abrechnungsstelle zu übermitteln, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung besteht.

Bleibt eine Rechnung trotz Fälligkeit und Mahnung unbezahlt, kann die Leistungserbringerin ein Mahn- oder Inkassoverfahren einleiten und die hierfür erforderlichen Daten an einen entsprechenden Dienstleister übermitteln, soweit dies rechtlich zulässig ist.

[Anlage 2: Abtretungserklärung/Einwilligung zur Abrechnung mit der Pflegekasse wird gesondert vereinbart.]

§ 8 Terminabsagen und Ausfallvergütung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Leistungserbringerin so früh wie möglich zu informieren.

Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, können gemäß der vereinbarten Kostenauflistung in Rechnung gestellt werden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Leistungserbringerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Regelung gilt nicht, wenn die kurzfristige Absage auf Umständen beruht, die der Leistungsnehmer nicht zu vertreten hat und der Leistungserbringerin die Abrechnung im Einzelfall nicht zumutbar ist.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, bestehen keine Mindestlaufzeiten und keine Mindestbuchungen.

Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Textform bedeutet insbesondere Brief oder E-Mail.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine vertragsgemäße Leistungserbringung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt werden oder Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben.

§ 10 Zugang zur Wohnung und Schlüssel

Ein Zugang zur Wohnung oder zu sonstigen Räumen des Leistungsnehmers erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Werden Schlüssel übergeben, ist die Übergabe gesondert zu dokumentieren.

Die Leistungserbringerin behandelt überlassene Schlüssel sorgfältig und vertraulich. Der Leistungsnehmer informiert die Leistungserbringerin unverzüglich über Änderungen von Schlössern, Zugangscodes oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Schlüsselverwahrung.

§ 11 Informationen und Verhalten in Notfällen

Der Leistungsnehmer teilt der Leistungserbringerin relevante Notfallkontakte und besondere Hinweise mit, soweit dies für die sichere Leistungserbringung erforderlich ist.

Die Leistungserbringerin erbringt keinen ärztlichen Notdienst und keine medizinische Notfallversorgung. Bei akuten medizinischen Notfällen sind die zuständigen Rettungsdienste, ärztliche Notdienste oder sonstigen Notfallstellen zu kontaktieren.

Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine akute Gefahrensituation erkennbar wird, darf die Leistungserbringerin die notwendigen Notfallkontakte, Rettungsdienste oder zuständigen Stellen informieren, soweit dies erforderlich ist.

§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht

Die Leistungserbringerin behandelt personenbezogene Daten, Pflegeinformationen, Gesundheitsinformationen und private Lebensumstände des Leistungsnehmers vertraulich.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Dokumentation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund einer Einwilligung erforderlich und zulässig ist.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den gesonderten Datenschutzhinweisen, die dem Leistungsnehmer zur Verfügung gestellt werden.

§ 13 Haftung

Die Leistungserbringerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Leistungserbringerin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Leistungsnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Ansprüche des Leistungsnehmers bleiben unberührt.

§ 14 Verhinderung, Krankheit und organisatorische Änderungen

Kann die Leistungserbringerin einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Verkehrs- oder Einsatzhindernisse nicht wahrnehmen, wird der Leistungsnehmer so früh wie möglich informiert.

In einem solchen Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsperson besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 15 Verbraucherwiderruf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der Vertragsunterlagen und müssen dem Leistungsnehmer vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

Verlangt der Leistungsnehmer ausdrücklich, dass die Leistungserbringung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 16 Streitbeilegung

Die Leistungserbringerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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